AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Übernahme der Sache gelten folgende Mietvertragsbedingungen zwischen den Parteien als vereinbart
1. Vertragsschluss
Der Mieter bestätigt, die Mietsache im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu mieten.
Bei Vertragsschluss hat sich der Mieter gegenüber dem Vermieter durch einen gültigen Personalausweis auszuweisen. Der Mieter ist einverstanden, dass der Vermieter zum Zwecke der Vertragsabwicklung eine Kopie des Personalausweises anfertigt und zu den Vertragsunterlagen nimmt.
2. Kaution
Bei Vertragsschluss vereinbaren die Parteien die Zahlung einer Kaution, in Höhe von 500,00 € die als Sicherheitsleistung für die bestehenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis (Miete, Nebenkosten, eventuelle Schadensersatzansprüche) dient. Die Höhe der Kaution wird im Auftragsformular festgehalten. Eine Verlängerung der Mietzeit kann der Vermieter von der Zahlung einer angemessenen zusätzlichen Kautionszahlung abhängig machen. Bei Rückgabe der Mietsache wird die Kaution rückerstattet.
3. Mietzins
Der Mietzins für die Mietsache ergibt sich aus der gültigen Preisliste des Vermieters. Es werden Tages- und Wochenmietzinse angeboten.
Transport- und Verladetätigkeiten des Vermieters sind im Mietzins nicht enthalten. Für Transport- und Verladung der Mietsache durch den Vermieter ist eine Vergütung gesondert zu vereinbaren und im Auftragsdokument festzuhalten.
Betriebsstoffe sind im Mietzins nicht enthalten. Mietsachen, die Betriebsstoffe (Benzin, Diesel, Benzin-/Ölgemische) verbrauchen, werden bei Übergabe der Mietsache an den Mieter vollgetankt übergeben und sind bei Rückgabe der Sache mit demselben Betriebsstoff vollgetankt zurückzugeben. Bei Mietsachen, die mit Benzin-/Ölgemischen betrieben werden, ist der Mieter verpflichtet, den Betriebsstoff ausschließlich bei dem Vermieter zu erwerben. Der Preis für diesen Betriebsstoff wird zwischen den Parteien bei Vertragsschluss vereinbart und wird im Auftragsformular festgehalten.
4. Übergabe der Mietsache
Der Mieter erhält bei Übergabe der Mietsache die Gelegenheit, die Mietsache auf Mängel zu überprüfen. Mängel an der Mietsache, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sind, sind im Auftragsformular schriftlich zu dokumentieren. Der Mieter bestätigt, die Mietsache in dem Zustand erhalten zu haben, wie im Auftragsformular festgehalten.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb der Mietsache während der Mietzeit entstehen. Dies gilt sowohl für Schäden, die bei dem Betrieb der Mietsache durch den Mieter entstehen, als auch für Schäden, die bei dem Betrieb der Mietsache durch Dritte entstehen, denen der Mieter die Mietsache überlassen hat.
5. Behandlung der Mietsache
Der Mieter ist zur Übergabe der Mietsache an Dritte nicht befugt.
Der Mieter ist zur sorgfältigen und pfleglichen Behandlung der Mietsache verpflichtet. Hierzu gehört die tägliche Kontrolle von Ölständen, der Schutz der Mietsache vor Witterungseinflüssen, der Schutz der Sache vor unsachgemäßen Beschädigungen oder Entwendung durch Dritte, die sachgemäße Reinigung der Mietsache.
Die Mietsache ist nicht unbeaufsichtigt ohne geeignete Diebstahlssicherung zurückzulassen. Insbesondere nachts und an Wochenenden ist sie auf einem verschlossenen oder bewachten Gelände zu sichern.
Der Mieter hat für die Verwendung der geeigneten Betriebsstoffe (Maschinen dürfen nur mit Super Plus betankt werden) Sorge zu tragen. Maschinen, die mit Diesel betrieben werden, sind nicht mit Heizöl zu betanken.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Mietsache an dieser entstehen.
Der Vermietung liegt eine Nutzungsdauer von maximal 8 Betriebsstunden täglich zu Grunde. Der Mieter haftet für Verschleiß an der Mietsache, der auf eine darüber hinausgehende Nutzung der Mietsache zurückgeht.
Der Mieter verpflichtet sich, bei Benutzung die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften einzuhalten.
Hinweise wegen besonderer Gefährdung:
Beim Einsatz von Motorsägen, und Freischneidern ist unbedingt die vorgeschriebene Schutzkleidung (Schnittschutzhose und Helm) zu verwenden.
Die Schutzkleidung kann der Mieter bei dem Vermieter mieten. Der hierfür anfallende Mietzins wird zwischen den Parteien bei Vertragsschluss gesondert vereinbart und im Auftragsformular festgehalten.
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jederzeit Auskunft über den Standort der Mietsache zu erteilen.
6. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter ist mit Ablauf der Mietzeit zur Rückgabe der Mietsache an den Vermieter an dessen Betriebsstandort verpflichtet.
Die Rücknahme der Mietsache erfolgt unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die er innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach Rückgabe der Mietsache feststellt, auch nachträglich zu berechnen.
Die Mietsache ist dem Vermieter in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Im Fall der Übergabe in einem nicht sorgfältig gereinigten Zustand hat der Mieter dem Vermieter die für die Reinigung der Mietsache anfallenden Aufwendungen zu ersetzen.
7. Betriebsstunden
Den Mietpreisen liegt ein Tagessatz von 8 Betriebsstunden zugrunde. Jede Weitere angefangene Betriebsstunde wird mit 12,50 € berechnet.
8. Versicherung
Bei einem Schadensfall der fahrbaren Maschinen (z.B. Bagger, Dumper) wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,00 € verlangt.